Rechtsexperte: Google verstößt eindeutig gegen geltendes Recht

(ajf)
Deutliche Worte zum Geschäftsgebaren des Internet-Riesen Google findet der Düsseldorfer Rechtsanwalt Frank Joachim Mayer im e-commerce Magazin. Google verstoße in seiner Praxis des Sammelns und Archivierens von urheberrechtlich geschützten Texten in vielen Punkten gegen geltendes Recht. Insbesondere das Vorrätighalten von Artikeln im Google-Cache sei dann gesetzeswidrig, wenn diese Inhalte auf der ursprünglichen Seite schon längst nicht mehr online stehen.

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