ChatGPT 5 analysiert Frauke  Brosius‑Gersdorf auf Basis ihres Rückzugs-Statements. Fazit: Als Verfassungsrichterin nicht geeignet

Siehe auch:
Spiegel: Frauke Brosius-Gersdorf: Dieser Rückzug hat fast nur Verlierer. Die Kandidatin gehört nicht dazu
Beck aktuell: Umfrage: Mehrheit gegen Rückzug von Brosius-Gersdorf
taz: Wahl zur Verfassungsrichterin: Frauke Brosius-Gersdorf kandidiert nicht mehr

Kurzfazit vorweg:

gpt: Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf inszeniert sich als prinzipientreue Verteidigerin der Demokratie, markiert Gegner pauschal als unsachlich und diffamierend und blendet legitime Gegenpositionen aus. Der Ton ist belehrend, moralisch aufgeladen und stark polarisiert. Dieses starre Freund-Feind-Denken wirft erhebliche Zweifel an ihrer Fähigkeit zur neutralen, überparteilichen Urteilsfindung auf. Fazit: Für das Amt einer Verfassungsrichterin kaum geeignet.

Hier der vollständige Text …

… von Brosius-Gersdorf, mit – nach jedem Abschnitt – gpt’s Kommentar:

»1. Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung. Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab. Zudem droht ein Aufschnüren des ›Gesamtpakets‹ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte. Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bis zuletzt an mir festgehalten. Sie stand uneingeschränkt vor und hinter mir. Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben. Großen Zuspruch und Rückendeckung habe ich auch von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von der Bundestagsfraktion Die Linke erhalten.

gpt: Stark wertende Sprache unterstreicht eine Opferrolle, kombiniert mit der Selbstinszenierung als prinzipientreue Figur. Die Gegnerschaft – klar auf die CDU/CSU-Fraktion eingegrenzt – wird als kategorisch ablehnend und unsachlich dargestellt, die eigene Seite als loyal und prinzipienfest. Implizit gilt ihre Ablehnung als demokratiegefährdend, was Selbstüberhöhung erkennen lässt.

 

2. Nach dem TV-Gespräch mit Markus Lanz hat sich die Berichterstattung in den Medien deutlich versachlicht und wurde sie ganz überwiegend inhaltlich geführt. Der CDU/CSU-Fraktion ist es dagegen nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen. Eine Einladung in eine Fraktionssitzung hat sie bis zuletzt nicht ausgesprochen. Stattdessen wurde mir vorgehalten, dass ich im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch folgenden Satz geschrieben habe: »Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.«

Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen. Nochmals zum Dilemma: Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar.

Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.

gpt: Die Wortwahl ist belehrend und juristisch-technisch, mit dem Anspruch, die einzig logische verfassungsrechtliche Schlussfolgerung darzulegen. Das Selbstbild ist das einer rational argumentierenden Wissenschaftlerin, deren Position wissenschaftlich fundiert und durch ›wissenschaftliche Freiheit‹ geschützt sei. Die Gegnerschaft – hier erneut CDU/CSU – wird als inhaltlich unfähig oder unwillig dargestellt, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Der Text blendet aus, dass der beanstandete Satz politisch und emotional stark aufgeladen ist, und interpretiert die Ablehnung ausschließlich als sachlich unbegründet. Die Passage ist von einer deutlichen Überzeugung getragen, dass ihre eigene Rechtsauffassung nicht nur vertretbar, sondern zwingend ist.

 

3. Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU/CSU-Fraktion wegen meiner Position zum Schwangerschaftsabbruch steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Es ist paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt. Da der Koalitionsvertrag von Kostenübernahme »durch die gesetzliche Krankenversicherung« spricht, bezieht sich die vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme nicht auf eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung durch die Länder für sozial bedürftige Frauen. Eine Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt aber voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig, d. h. legal ist. Der Koalitionsvertrag geht also selbst von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus.

gpt: Anklagende Wortwahl, die die  Gegenseite als widersprüchlich oder heuchlerisch darstellt. Das Selbstbild ist das einer konsequent argumentierenden Juristin, die den politischen Gegner mit dessen eigenen Vereinbarungen konfrontiert. Die Gegnerschaft – erneut Teile der CDU/CSU – wird als unlogisch und inkonsequent beschrieben, was implizit ihre Glaubwürdigkeit infrage stellt. Der Abschnitt nutzt den Koalitionsvertrag als Beweisstück, um die eigene Position als mit der geltenden politischen Linie vereinbar darzustellen. Dabei wird die eigene Deutung des Vertrags als eindeutig und unstrittig präsentiert, ohne Raum für alternative Auslegungen zu lassen.

 

4. Medien, insbesondere Leitmedien, sind Eckpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Zum professionellen Journalismus gehören sachlich fundierte, auch in zugespitzter Form geführte Kampagnen; Desinformation und Diffamierung hingegen nicht. Erstaunlich ist, dass im Politik-Teil (nicht: im Feuilleton) eines Qualitäts- und Leitmediums einzelne Journalisten (nicht: Journalistinnen) zunächst ›Speerspitze‹ eines ehrabschneidenden Journalismus waren.

So wurde im Blatt das Narrativ einer ›ultralinken Aktivistin‹ geprägt, obwohl die Verantwortlichen wissen mussten, dass hiermit ein wirklichkeitsfremdes Zerrbild gezeichnet wird. Der Kampagnencharakter manifestierte sich auch in Artikeln über meine Position zum Schwangerschaftsabbruch. Obwohl die Verantwortlichen – teilweise Juristen – wissen müssen, dass es in der Rechtswissenschaft nicht nur um Ergebnisse, sondern vor allem auch um die Argumentation und Begründung geht, haben sie – zumal teils unvollständig bzw. falsch – lediglich Ergebnisse dargelegt (›Menschenwürde erst ab Geburt‹), nicht hingegen die dafür genannte rechtsdogmatische Begründung und das rechtswissenschaftliche Dilemma.

Dies kann nicht dem Anspruch eines Qualitätsmediums entsprechen, das gerade in Juristenkreisen Verbreitung und Wertschätzung genießt. Die veränderte Berichterstattung im Blatt in der letzten Zeit könnte Ausdruck einer entsprechenden Selbstreflektion sein. Die Medien tragen besondere Verantwortung für das Gelingen und die Erhaltung der Demokratie.

gpt: Medien werden frontal angegriffen: Vorwurf der gezielten Verzerrung ihres Bildes zur ›ultralinken Aktivistin‹. Juristische Argumente seien verkürzt oder falsch wiedergegeben worden. Einzelne Journalisten hätten entgegen besserem Wissen ehrabschneidend agiert. Ein angedeuteter, positiver Wandel mildert die Kritik nur oberflächlich. Insgesamt ist der Abschnitt stark angriffslastig, beansprucht Deutungshoheit über die journalistische Wahrheit und bindet dies eng an ihr eigenes Demokratieverständnis.

 

5. Dass die diskurserweiternden und demokratiestärkenden Möglichkeiten des Internets mitunter zur Verbreitung von Fakenews und Schmähungen missbraucht werden, ist nicht neu. Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament. Von politisch verantwortlichen Funktionsträgern wie Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die für bürgerliche Werte wie Anstand, Respekt und Verantwortungsbewusstsein stehen, darf und muss man erwarten, dass Grundlage ihrer Entscheidung nicht ungeprüfte Behauptungen und Stimmungen, sondern Quellen- und Faktenanalysen sind. Die Politik muss gegenüber von bestimmten Seiten geführten Kampagnen ›Resilienz‹ zeigen.

gpt: Hier wird das Internet als zweischneidiges Schwert beschrieben, dessen Missbrauch nun direkt ins Parlament wirke. Die CDU/CSU-Abgeordneten stellt sie dabei als anfällig für unkritische Übernahme von Falschinformationen dar. Ihr Selbstverständnis ist das einer Mahnerin für Faktenorientierung und politischer Resilienz. Der Ton ist belehrend und moralisch aufgeladen, mit klarer Schuldzuweisung an die Gegenseite.

 

6. Lässt sich die Politik auch künftig von Kampagnen treiben, droht eine nachhaltige Beschädigung des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl. Die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium darf nicht von öffentlichen Diskussionen über vermeintliche politische Richtungen oder angebliche persönliche Eigenschaften überlagert werden, zumal wenn diese ohne Tatsachenbezug erfolgen. In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.

gpt: Warnung vor einer Aushöhlung des Auswahlverfahrens, wenn Kampagnen statt Kompetenz den Ausschlag geben. Politische und persönliche Debatten werden als unbegründet abgewertet. Die Sprecherin positioniert sich damit als Opfer unsachlicher Angriffe und zugleich als Verteidigerin eines ›sauberen‹ Auswahlprozesses. Der Appell an mehr Verantwortungsbewusstsein klingt allgemein, ist aber implizit gegen ihre Kritiker gerichtet.

 

7. Mein Verzicht auf die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts wird viele Menschen enttäuschen, die mir geschrieben und mich – bis zuletzt – zum Durchhalten aufgefordert haben, weil sich unsachliche und diffamierende Kampagnen nicht durchsetzen dürfen. Durchhalten macht aber nur Sinn, wenn es eine reelle Wahlchance gibt, die leider nicht mehr existiert.

gpt: Hier präsentiert sie ihren Rückzug als unausweichliche Konsequenz fehlender Erfolgsaussichten, nicht als Aufgabe aus Überzeugung. Sie betont die Unterstützung durch viele Bürger, um ihre Legitimität und Popularität zu unterstreichen. Die Gegenseite wird indirekt verantwortlich gemacht, weil sie durch »unsachliche und diffamierende Kampagnen« den demokratischen Prozess verzerrt habe. Der Ton ist bedauernd, aber zugleich anklagend.

 

8. Mein großer Dank gilt allen, die mich in den letzten Wochen nachdrücklich unterstützt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion stand fest an meiner Seite. Das Gleiche gilt für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und für die Bundestagsfraktion Die Linke. Auch einzelne Vertreter der Unionsfraktion sind mir fair, sachlich und respektvoll gegenübergetreten und haben mir den Rücken gestärkt. Sehr gefreut hat mich die Solidarität von vielen Kolleginnen und Kollegen. Besonders berührt haben mich Tausende von Mails aus allen Teilen der Gesellschaft im In- und Ausland, die mir auf sehr persönliche Weise zugesprochen und beigestanden haben. Ihnen allen sei versichert, dass ich mich weiterhin für die Werte unseres wunderbaren Grundgesetzes einsetzen werde.«

gpt: Abschluss im versöhnlicheren Ton: Dank an Unterstützer aus Politik und Gesellschaft, inklusive einzelner fairer Stimmen aus der Union. Selbstbild bleibt das der standhaften Verteidigerin des Grundgesetzes, mit Versprechen, weiter für diese Werte einzustehen. Die Passage schließt mit einer Selbstverpflichtung, die eigenen Werte weiter zu vertreten, und inszeniert damit Kontinuität trotz Rückzug.

Fazit:

gpt: Das Gesamtbild ist das einer von der eigenen Richtigkeit zutiefst überzeugten Persönlichkeit, die Angriffe primär als illegitime Kampagnen deutet. Klare Polarisierung und ein starres Freund-Feind-Schema prägen ihre Sicht. Juristisch-nüchterne Passagen wechseln mit scharfen Angriffen und moralischen Urteilen, alternative Deutungen werden nicht zugelassen. Die Betonung breiter Unterstützung stärkt die Selbstverortung im Zentrum demokratischer Legitimität. Die Haltung kann Ausdruck starker Resilienz sein, zeigt aber geringe Bereitschaft, eigene Positionen kritisch zu prüfen oder in andere Perspektiven einzubetten. Gemessen an den Anforderungen an eine Verfassungsrichterin – Ausgewogenheit, die Fähigkeit, unterschiedliche Positionen unvoreingenommen zu prüfen, und die Akzeptanz ihrer Entscheidungen durch das gesamte Volk – bestehen hier ernsthafte Zweifel. Die konsequente Polarisierung, das Fehlen erkennbarer Selbstkritik und die klare moralische Hierarchisierung zwischen Unterstützern und Gegnern lassen eine eingeschränkte Bereitschaft zur neutralen Abwägung vermuten. Endpunkt: Auf Basis dieses Textes erscheint die Person kaum geeignet für das Amt einer Verfassungsrichterin, da ihre Argumentationsweise und Selbstpositionierung Zweifel an der notwendigen überparteilichen und integrativen Urteilsfindung aufwerfen.