›Gebrauchsanleitung zum Suizid‹ – aktueller denn je?

Thema-Suizid (ajf) Ein Suizid-Ratgeber?
Darf es das geben? Wir meinen Ja, denn zur individuellen Selbstbestimmung eines jeden Menschen gehört auch, über seinen Tod oder sein Weiterleben autonom zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 in diesem Sinne geurteilt und damit unter anderem das religiöse und kulturelle Tabu, nach dem Suizid ›Sünde‹ sei, über Bord geworfen – was überfällig war.

Das BVG in seinem Beschluss vom 26. Februar 2020: »Das allgemeine Persönlichkeitsrecht […] umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen […] ist […] als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.« Damit hob der Zweite Senat das in § 217 des Strafgesetzbuchs normierte Verbot der Förderung der Selbsttötung auf. Eine Neuregelung hat der Gesetzgeber trotz vieler Anläufe bisher nicht zustande gebracht.

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