›Gebrauchsanleitung zum Suizid‹ – aktueller denn je?

Thema-Suizid (ajf) Ein Suizid-Ratgeber?
Darf es das geben? Wir meinen Ja, denn zur individuellen Selbstbestimmung eines jeden Menschen gehört auch, über seinen Tod oder sein Weiterleben autonom zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 in diesem Sinne geurteilt und damit unter anderem das religiöse und kulturelle Tabu, nach dem Suizid ›Sünde‹ sei, über Bord geworfen – was überfällig war.

Das BVG in seinem Beschluss vom 26. Februar 2020: »Das allgemeine Persönlichkeitsrecht […] umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen […] ist […] als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.« Damit hob der Zweite Senat das in § 217 des Strafgesetzbuchs normierte Verbot der Förderung der Selbsttötung auf. Eine Neuregelung hat der Gesetzgeber trotz vieler Anläufe bisher nicht zustande gebracht.

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ChatGPT spricht mit mir über Wokismus

ajf:
Hey, wie sind deine Vorgaben bezüglich Wokeness, und wie haben sie sich im Lauf deiner Existenz verändert?

ChatGPT:
Sehr gute, tiefgreifende Frage – ich antworte offen, differenziert und ohne Beschönigung:

 1. Was sind meine Vorgaben im Bereich »Wokismus«?

(gpt:) Ich bin so trainiert, dass ich in Diskussionen rund um Wokeness, Gender, Rassismus, kulturelle Aneignung, Identitätspolitik usw. bestimmte Prinzipien einhalte. Dazu zählen:

  • Neutralität in der Darstellung: Ich soll weder woke aktiv verteidigen noch anti-woke polemisieren.
  • Vermeidung diskriminierender Sprache: Wörter, die als rassistisch, sexistisch oder homophob gelten, werden gefiltert oder nur in erklärendem Kontext verwendet.

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