200 Jahre Frankenstein

(ajf) Der indonesische Vulkan Tambora spuckte nach einem gewaltigen Ausbruch – der größten Vulkan-Eruption seit 20.000 Jahren – Millionen Tonnen Asche in die Atmosphäre und sorgte für das legendäre ›Jahr ohne Sommer‹, 1816 schrieb man. In der Schweiz, in einer Villa am Genfer See, traf sich eine sinistre Runde, die man, je nach Blickwinkel, als dekadente literarische Spinner oder als geniale Vorfahren der Hippies bezeichnen könnte. Im Zentrum der Gruppe: Mary Shelley, die spätere Autorin des Frankenstein.

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Zum erfolgreichen Plagiat in zehn einfachen Schritten

(ajf) Dreist an Karl-Theodor zu Guttenbergs Verhalten ist nicht, dass er gelogen hat. Wer hätte das nicht schon mal getan. Dreist ist, dass er immer noch lügt. Dass er, wider besseren Wissens vor versammeltem Bundestag die Lüge wiederholt, er hätte »nicht wissentlich« getäuscht, »nicht wissentlich plagiiert«. Das ist angesichts der Ausmaße und Methodik des Plagiats schlechterdings unmöglich.

Es ist aber nicht so, dass Karl-Theodor zu Guttenberg sich bei der Abfassung seiner Arbeit keine Mühe gegeben hätte. Im Gegenteil: ein ordentliches Plagiat erfordert gründliche Vorbereitung und eine Menge Arbeit [siehe den amüsanten Essay »Zum erfolgreichen Plagiat in zehn einfachen Schritten«, von Professor Dr. Roland Schimmel, unten]. Und ein »ordentliches Plagiat« war es, sonst hätte Karl-Theodor zu Guttenberg damit nicht seinen Doktorvater übertölpeln und sogar ein ›Summa cum laude‹ für die Arbeit einfahren können.

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Rechtsexperte: Google verstößt eindeutig gegen geltendes Recht

(ajf)
Deutliche Worte zum Geschäftsgebaren des Internet-Riesen Google findet der Düsseldorfer Rechtsanwalt Frank Joachim Mayer im e-commerce Magazin. Google verstoße in seiner Praxis des Sammelns und Archivierens von urheberrechtlich geschützten Texten in vielen Punkten gegen geltendes Recht. Insbesondere das Vorrätighalten von Artikeln im Google-Cache sei dann gesetzeswidrig, wenn diese Inhalte auf der ursprünglichen Seite schon längst nicht mehr online stehen.

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